Anwaltsgebühren

Man unterscheidet bei den Gebühren des Anwalts immer nach seiner außergerichtlichen Tätigkeit und der gerichtlichen Vertretung.

Grundsätzlich berechnet sich die Vergütung des Anwalts bei der gerichtlichen Tätigkeit immer streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Außergerichtlich hat der Anwalt die Möglichkeit mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen und vom RVG abzuweichen, z.B. ein Aufwandshonorar nach Stundensatz oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Welches Abrechnungsmodell bei Ihrem Anliegen in Frage kommt, erörtere ich gerne mit Ihnen im Rahmen des Erstberatungsgesprächs.

Der Stundensatz beläuft sich derzeit – je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit – auf € 180,00 – € 240,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer .

Eine Erstberatung kostet je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen € 135,00 bis maximal € 190,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, somit maximal € 226,10.