Sind Dashcam Aufnahmen im Zivilprozess verwertbar?

Bisher gibt es leider keine höchstrichterliche Entscheidung darüber, ob Dashcam Aufnahmen in zivilrechtlichen Verfahren verwertet werden dürfen. Dies führt dazu, dass die Gerichte diese umstrittene Frage bundesweit unterschiedlich beurteilen. In einer mündlichen Verhandlung am 17.7.2017 hat nunmehr das OLG Stuttgart als erstes OLG die Verwertung der Dashcam Aufnahmen erlaubt und als Beweismittel herangezogen.

Zwischen den Parteien war der Unfallhergang streitig, insbesondere die Geschwindigkeiten und die Verursachungsbeiträge. Das Landgericht Rottweil (Vorinstanz) hatte die Verwertung der Aufnahmen noch mit der Begründung abgelehnt, das anlasslose Aufzeichnen von anderen Verkehrsteilnehmern verstoße gegen ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

Das OLG Stuttgart hingegen hatte keine erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Verwertung. Im öffentlichen Raum müsse nach Ansicht des OLG jeder damit rechnen fotografiert oder gefilmt zu werden.

Fazit:

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht kann ich jedem, der viel mit dem PKW unterwegs ist, empfehlen sich eine Dashcam anzuschaffen. Es gibt nichts Ärgerlicheres für den Geschädigten und den Anwalt, wenn das Verschulden der Gegenseite nicht nachgewiesen werden kann, weil Aussage gegen Aussage steht. Aus Datenschutzgesichtspunkten kann man natürlich Bedenken haben gegen Dashcam Aufnahmen. Ich persönlich bin aber der Auffassung, dass die Interessen desjenigen, der bei einem Unfall geschädigt wird, gewichtiger sind als die datenschutzrechtlichen Bedenken. Hierüber lässt sich aber sicherlich mindestens so heftig diskutieren, wie über den Videobeweis im Fußball!