Lebenspartnerschaftsrecht – Ehe für Alle

Der neue § 1353 Abs. 1 BGB lautet: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Ich persönlich gehe davon aus, dass das seit dem 1.8.2001 geltende LPartG aufgrund der Gesetzesänderung vermutlich an Bedeutung verlieren wird, da keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften geschlossen werden können.

Was bedeutet dies für die zahlreichen Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben?

Die Lebenspartnerschaften werden nicht automatisch zu Ehen umgewandelt. Eine Lebenspartnerschaft wird dann in eine Ehe umgewandelt wird, wenn beide Partner gegenseitig und persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

Es wird sich zeigen, wie die Standesämter hiermit umgehen und ob die Abänderungen einfach vollzogen werden können. Ist die Änderung jedoch vollzogen, gilt sie von Anfang an, also rückwirkend ab dem Tag der ursprünglichen Eintragung der Lebenspartnerschaft.