Denken Sie bei der Scheidung auch an Ihre Kinder…

Trennung & Scheidung

Sie haben sich getrennt und wissen nicht, wie es weitergeht? In dieser emotional sehr belastenden Zeit, stehe ich Ihnen gerne zur Seite und zeige Ihnen welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für die Erstberatung.

Zentrale Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Das Gesetz regelt wann diese Voraussetzung erfüllt ist. Es muss zwischen der Trennung und dem Scheidungstermin das sog. „Trennungsjahr“ vergangen sein. Damit es nicht zu unnötigen Diskussionen kommt, wann die Trennung stattgefunden hat, kann es Sinn machen, sich rechtzeitig beraten zu lassen und den Ehegatten oder die Ehegattin durch ein anwaltliches Schreiben über die Trennung zu informieren. Oft findet die Trennung nämlich zuerst in der Ehewohnung statt, so dass der Trennungszeitpunkt im Streitfall schwer nachzuweisen ist.

Ist diese Hürde überwunden entscheidet das Gericht im Rahmen der Scheidung nur zusätzlich über den Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften). Nur in Ausnahmefällen kann der Versorgungsausgleich unterbleiben.

Mit Dingen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht eines Elternteils oder Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung) beschäftigt sich das Gericht nur auf gesonderten Antrag.