Unfallregulierung

Unfall – Was ist zu tun?

Sie hatten einen Unfall, stehen womöglich noch an der Unfallstelle oder sitzen im Abschleppfahrzeug und wissen vor lauter Aufregung nicht, was zu tun ist? Das Wichtigste ist, die Ruhe zu bewahren, aber das ist in einer solchen Situation leichter gesagt, als getan. Gerne können Sie mich anrufen, wenn Sie unsicher sind, was als erstes zu tun ist und auf was Sie achten sollten.

07229 699 15 50

Sofern der Unfall von der Gegenseite verschuldet wurde, werden die Kosten meiner Tätigkeit von der gegnerischen KFZ Haftpflichtversicherung übernommen, da Sie als Geschädigter grds. so zu stellen sind, als wäre der Unfall nicht passiert. Gerne kläre ich aber im Zweifelsfall ab, ob die Kosten von Ihrer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen werden, sofern Sie eine haben.

In meiner langjährigen Tätigkeit im Verkehrsrecht habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sinnvoll ist für eine zügige und angemessene Regulierung, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt zu beauftragen. Natürlich möchte die gegnerische Versicherung so wenig wie möglich für den Schaden bezahlen und nimmt daher oft ungerechtfertigte Kürzungen vor bzw. lässt den Geschädigten auch gerne mal lange auf sein Geld warten.

Ich prüfe zunächst, welche der nachfolgenden Ansprüche bei Ihnen in Frage kommen (Aufzählung ist nicht abschließend):

  1. Sachverständigenkosten
  2. Reparaturkosten (gemäß Gutachten oder Reparaturrechnung)
  3. Wertminderung
  4. Nutzungsausfall
  5. Oder Mietwagenkosten
  6. Abschleppkosten
  7. Aufwandspauschale
  8. Schmerzensgeld
  9. Ggf. Verdienstausfall (konkreter Nachweis erforderlich)

Ich bin Ihnen auch gerne bei der Suche nach einem Sachverständigen oder nach einer für Sie geeigneten Reparaturwerkstatt behilflich und kann hier mit zahlreichen Kontakten dienen.