Versorgungsausgleich

Unter Versorgungsausgleich versteht man den, bei der Scheidung stattfindenden Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften auf eine Versorgung wegen Alters.

Bitte beachten Sie, dass die Ehezeit nicht mit der Trennung endet, sondern erst mit der Zustellung des Scheidungsantrages! Die Ehezeit beginnt also in dem Monat, in dem die Ehe geschlossen wurde und dauert bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Bei Ehepaaren die mehrere Jahre getrennt leben ohne sich scheiden zu lassen, werden beim Versorgungsausgleich auch die Jahre der Trennung ausgeglichen.