Kindesunterhalt

Der Elternteil bei dem das minderjährige Kind wohnt erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Erziehung und Pflege des Kindes (Naturalunterhalt). Der andere Elternteil ist seinem minderjährigen Kind grds. zum Barunterhalt verpflichtet. Zur Berechnung wird vereinfacht erklärt geschaut, wie groß der Bedarf des Kindes ist und ob der Elternteil in dieser Höhe leistungsfähig ist. Hierbei ist aber die sog. gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern zu beachten.

Die Höhe des Barunterhaltes für Kinder ermitteln die Gerichte in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Hierfür muss aber zunächst das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners ermittelt werden und dann wird das Alter des Kindes berücksichtigt.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/index.php

Ich erlebe es häufig, dass die Unterhaltsansprüche zum Streitthema werden, da es bei beiden Eheleuten oft um die wirtschaftliche Existenz geht. Damit Sie am Ende nicht das Nachsehen haben, lassen Sie sich am besten rechtzeitig persönlich beraten.