Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Warum sind diese Regelungen wichtig?

  • Haben Sie sich schon mal überlegt, dass Ihr/e Lebensgefährte/in im Krankenhaus nicht einmal Auskunft erhält, wie es um Sie bestellt ist, geschweige denn für die Einhaltung Ihrer Wünsche sorgen kann, wenn es keine Patientenverfügung gibt ?
  • Wussten Sie, dass auch Ihr/e Ehepartner/in nicht einfach im Notfall über Ihre Konten und andere Vermögensgegenstände verfügen kann, wenn keine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt?
  • Ist Ihnen bewusst, dass Ihr/e Partner/in egal ob Sie sich in Trennung von dem (Noch-) Ehepartner/in befinden als Person, mit der Sie Ihr Leben teilen, völlig außenvor ist und der/die Noch – Ehepartner/in erbt?
  • Sollen Ihre Angehörigen im Ernstfall zusätzlich zur überwältigenden Trauer Entscheidungen für Sie treffen z.B. über die medizinischen Maßnahmen, die Unterbringung in einem Hospiz oder über die Art der Bestattung und das Herbeischaffen der finanziellen Mittel?
  • Ist Ihnen klar, wer Ihre gesetzlichen Erben sind, wenn Sie kein Testament haben?

Der Aufwand ist überschaubar und auch die Kosten halten sich in Grenzen, wenn Sie Ihre Angelegenheiten regeln möchten. Zur Erklärung der einzelnen Begriffe:

Vorsorgevollmacht

Mit einer solchen Vollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, z.B. Rechnungen von Ihrem Konto zu bezahlen, Verträge abzuschließen oder zu kündigen. Normalerweise vermerkt man, dass von der Vollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Durch die Vorsorgevollmacht wird auch die Bestellung eines Betreuers (fremde Person) durch das Betreuungsgericht vermieden.

Patientenverfügung

In der Regel kombiniert man die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung und fasst beides in einem Dokument zusammen. Wichtig ist, dass das Original im Ernstfall auffindbar ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, dieses Dokument notariell beurkunden zu lassen, so dass die Kosten gering gehalten werden können.

Mit der Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie Ihren Willen zum Beispiel krankheits- oder altersbedingt nicht mehr äußern können vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Sie entlasten mit einer Patientenverfügung Ihre Angehörigen und bewahren sich Ihr Selbstbestimmungsrecht.

Falls Sie zu diesen Themen rechtliche Beratung wünschen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme:

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Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Daniela Pergola