Sorgerecht

Bei Kindern, die während der Ehe geboren werden, hat man automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Zum Sorgerecht gehören umfangreiche Rechte und Pflichten der Eltern für ihr minderjähriges Kind. Im Rahmen der Scheidung wird nicht über das Sorgerecht entschieden. Eine Befassung des Gerichts mit diesem Thema erfolgt nur auf Antrag.

Das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sind Teile des Sorgerechts über die im Rahmen einer Trennung entweder Einvernehmen erzielt werden muss oder eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann.

Deutlich seltener sind Fälle, in denen einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden soll. Dies ist aber nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Das Gericht muss in diesen Fällen stets das Kindeswohl prüfen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird das Jugendamt vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert, so dass es sich empfiehlt das Jugendamt sehr früh einzubeziehen.

Unverheiratete Eltern haben nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht, können es aber durch eine sog. Sorgerechtserklärung herbeiführen. Bis zur Sorgerechtserklärung hat die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht.