Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bei Überschreitung von Tempolimits sind ab sofort deutlich höhere Bußgelder vorgesehen und Fahrverbote bereits ab 21 km/h Überschreitung.

Bei einer Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h sieht der neue Bußgeldkatalog 1 Punkt in Flensburg sowie 80,- € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot vor.

Bei Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es ab 21 km/h 1 Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 70,- € und ab 26 km/h zu schnell 1 Punkt in Flensburg, 80,- € Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot.

2. Parkverstöße

Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden mit höheren Bußgeldern geahndet. Bei schwereren Verstößen (Behinderung oder Gefährdung) kann nun auch 1 Punkt in Flensburg vergeben werden.

Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden von 35,- € auf 55,- € angehoben. Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt.

3. Rettungsgasse

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann nun genauso verfolgt und geahndet werden, wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse.

Das Nichtbilden einer Rettungsgasse führt nun regelmäßig zu 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkten in Flensburg und einer Geldbuße von 200,- €.

Das unberechtigte Nutzen der Rettungsgasse wird mit 240,- €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Weitergehende Informationen finden Sie unter anderem auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr unter

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html

Auffallend und für mich als Rechtsanwältin bedenklich ist die Tatsache, dass sozusagen „mittlere Verkehrsverstöße“ völlig wegfallen. Es bleibt abzuwarten, welche Rechtsprechung sich zum neuen Bußgeldkatalog entwickelt.

Sollten Sie Unterstützung bei einer Unfallregulierung oder in einem Bußgeldverfahren benötigen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie einfach Kontakt auf

https://www.anwaltskanzlei-pergola.de/kontakt/´

Ich bin auch während der Corona Pandemie weiterhin für Sie erreichbar.

Bleiben Sie in dieser Krisenzeit gesund, Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola