Nach Aufforderung des Bundes setzen die Bundesländer den, im April 2020 in Kraft getreten Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers vorerst außer Kraft!

Es bleibt abzuwarten, ob bei der Überarbeitung des Bußgeldkataloges (Formfehler) die schärferen Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückgenommen werden. Nach dem umstrittenen neuen Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug bereits, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fährt und außerorts 26 km/h zu schnell ist (alte Regelung: innerorts über 31 km/h und außerorts über 41 km/h).

Bis zur abschließenden Klärung wird der vorhergehende Bußgeldkatalog wieder angewendet und die bereits ergangenen Fahrverbote, die seit April 2020 nach dem neuen Bußgeldkatalog ausgesprochen wurden, aufgehoben.

Es bleibt also spannend 😊

Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola