Der Gesetzgeber hat Ende des Jahres 2022 die Bewertungsgrundlagen für Immobilien bei Schenkungen und Erbschaften mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert. Hintergrund ist die Änderung des Jahressteuergesetzes.

Wer eine Immobilie vererbt oder geschenkt bekommt, muss mit deutlich höheren Steuerabgaben rechnen, da aufgrund der neuen Bewertungsmaßstäbe voraussichtlich die Freibeträge überschritten werden.

Geändert hat sich also nicht der bisherige Erbschafts– und Schenkungssteuersatz, sondern die Bewertungsmethode.

War ein Einfamilienhaus im letzten Jahr vielleicht noch 400.000 € wert, kann es nach den neuen Kriterien auch 600.000 € wert sein.

Nach den alten Regelungen hätte man also die Immobilie an ein Kind (Freibetrag 400.000 € alle zehn Jahre) steuerfrei übertragen können. Seit 2023 müsste das Kind die 200.000 € nach Steuerklasse I mit 11 % versteuern. Das sind immerhin 22.000,- € Schenkungssteuer.

Viele Personen, die die Änderung mitbekommen haben und das Glück hatten, eine Notartermin zu bekommen, haben im letzten Jahr noch ihre Immobilie übertragen.

Sollten Sie nicht zu diesen Personen gehören, so müssen Sie aber nicht gleich verzweifeln. Es gibt immer noch diverse Möglichkeiten, wie man gegebenenfalls die Schenkungssteuer reduzieren kann.

 

Vereinbaren Sie doch einfach einen Erstberatungstermin. Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrer Übertragung,

 

Ihre Rechtsanwältin

Daniela Pergola