Vielen getrennten Eltern stellt sich die Frage, wie verreisen mit den Kindern möglich ist.

Das OLG Frankfurt hat am 13.03.2020 folgendes beschlossen:

„Eine Flugreise nach Nicaragua ist in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Gefahren für das Kind ergeben sich durch die erhöhte Ansteckungsgefahr und die vergleichsweise geringe ärztliche Versorgungsqualität in Mittelamerika.“ (red. LS)

OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.03.2020 – 7 UF 17/20 (AG Kirchhain)

Was sind die Hauptbeweggründe des OLG?

Die Corona-Pandemie stellt eine besondere Gefahrenlage dar. Das Gericht ist der Auffassung, dass bei einer Flugreise die Passagiere einer höheren Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind.

Es handelt sich somit nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens.

Der Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung nicht allein entscheiden.

Ohne Zustimmung des zweiten Elternteils ist eine Flugreise während der Pandemie nicht zu empfehlen.

Bei Fragen rund um das Thema wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich.

Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola