Es handelt sich zwar nicht um ein „neues“ Thema, aber es ist für jeden Autofahrer gelegentlich von Bedeutung – das Punktekonto in Flensburg.

Jeder kann sein Punktekonto in Flensburg selbst in Erfahrung bringen, entweder persönlich, online oder auf dem Postweg. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_tab.html?nn=646118

Der Hauptunterschied seit der Reform 2014 zum alten System ist, dass die Punkte nun unabhängig voneinander verjähren. Die Anzahl der Punkte und die Verjährung (Tilgungsfrist) für einen Verstoß hängen von der Schwere der Tat ab:

Verstoß Tilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit mit

1 Punkt

2 Jahre und 6 Monate
Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten 5 Jahre
Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis / isolierte Sperre 5 Jahre
verwaltungsbehördliche Verbote/Beschränkungen ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen 5 Jahre
Anordnung Fahreignungsseminar 5 Jahre
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis / isolierter Sperre 10 Jahre
verwaltungsbehördliche Entscheidungen über die Entziehung oder Versagung einer Fahrerlaubnis / Verzicht 10 Jahre

 

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Punkten ?

Bei 4-5 Punkten erhält man eine Ermahnung + einen Hinwies, dass man freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann.

Bei 6-7 Punkten erhält man eine Verwarnung + einen Hinwies, dass man freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann.

Bei 8 Punkten oder mehr wird einem die Fahrerlaubnis entzogen.

Es lohnt sich also im Ernstfall einen Bußgeldbescheid von einem, im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Hierfür beantragt der Anwalt zunächst Akteneinsicht, die Sie als Privatperson nicht erhalten.

Benötigen Sie zu diesem Thema Rechtsberatung? Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit mir unter https://www.anwaltskanzlei-pergola.de/kontakt/

Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola