Die letzte Aktualisierung des Bußgeldkatalogs, die wegen eines Formfehlers wieder aufgehoben werden musste und bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts ein Fahrverbot vorgesehen hat, konnte sich nicht durchsetzen.
Es soll beim Fahrverbot bei Überschreitungen innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h bleiben. Jedoch steigen die Bußgelder für Tempoüberschreitungen erheblich an, sie sollen sich verdoppeln.
Auch Parkverstöße und das Nichtbilden der Rettungsgassse sollen härter bestraft werden.
Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola