Der Bundesgerichtshof hat heute bestätigt, dass Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen zulässig sind. Die Aufnahmen würden zwar gegen das Datenschutzrecht verstoßen – könnten aber dennoch verwertet werden, da Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, Versicherung und Führerschein machen müssten.

Ich als Rechtsanwältin, die sehr viel im Bereich Verkehrsrecht tätig ist, begrüße diese Entscheidung. In Zukunft wird man den ein oder anderen unnötigen Prozess vermeiden können und möglicherweise gerechtere Ergebnisse erzielen,

Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola