OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG vom 30.7.2020, Az. 2 UF 88/20

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 30. Juli 2020 entschieden, dass die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr ist und daher der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils bedarf (Az. 2 UF 88/20).

Die Mutter hatte in den Sommerferien eine Flugreise nach Mallorca mit den beiden gemeinsamen Kindern gebucht. Der Vater war damit nicht einverstanden.

Über Auslandsreisen, auch mit dem Flugzeug, kann grundsätzlich der jeweils betreuende Elternteil allein entscheiden, wenn die Reise nicht mit Nachteilen bzw. Gefahren für das Kind verbunden ist. Daher boten bislang Flugreisen in das europäische Ausland wenig Anlass für Streitigkeiten.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter

https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/rechtsprechung-in-zeiten-der-corona-pandemie-reise-nach-mallorca-keine-alltagliche-entscheidung-mehr-191326.html

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Ihre Fachanwältin für Familienrecht Daniela Pergola