Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?

Klare Antwort: Das muss man per Testament regeln, wenn man nicht möchte, dass das Tier am Ende in falsche Hände gelangt.

Eine Frau teilte mir verzweifelt mit „aber ich habe meiner besten Freundin doch kurz vor ihrem Tod versprochen, dass ich ihren Hund aufnehme, weil es ihm beim Ehemann nicht gut geht“. Leider kann die Frau den Hund nicht von den Erben herausverlangen. Tiere werden bei uns weitestgehend noch wie Sachen behandelt. Beim Tod fallen die Haustiere also auch einfach in den Nachlasstopf und werden an die Erben vererbt.

Bitte regeln Sie Ihre Sachen also zu Lebzeiten, wenn Sie noch gesund sind und vergessen Sie hierbei auch nicht Ihre Haustiere. Sie können im handschriftlichen Testament einfach im Wege des Vermächtnisses bestimmen, an wen das Haustier gehen soll, also am besten an die Person mit der engsten Bindung zu Hund/Katze oder Goldfisch.

Sollten Sie niemanden haben, dem Sie Ihr Haustier vermachen können, wenden Sie sich an die umliegenden Tierheime und fragen Sie nach, ob sich eines der Tierheime vielleicht bereit erklärt, gegen Absicherung der Kosten Ihr Tier im Zweifelsfall aufzunehmen.

Sollten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments Beratung benötigen, vereinbaren Sie doch einfach einen Erstberatungstermin bei mir. Ich unterstütze Sie gerne, Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola