Das KostBRÄG 2025 tritt zum 1.6.2025 in Kraft. Die letzte Anpassung der Anwaltsgebühren war zuletzt im Januar 2021, obwohl seither die Kosten in allen Bereichen enorm gestiegen sind.
Alle Aufträge, die vor dem 1.6.2025 eingehen, sind nach dem alten Kostenrecht abzurechnen. Im Klartext: Die am 1.6.2025 beauftragte Scheidung ist ca. 9 % teurer, als die, am 30.5.2025 in Auftrag gegebene Scheidung.
Wer seine Scheidung also noch im Mai angehen möchte, um Geld zu sparen, sollte sich rechtzeitig melden 😊
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Lineare Erhöhung der Gebühren
- Wertgebühren erhöhen sich um ca. 6 %, Beitragrahmen- und Festgebühren um ca. 9 %
- In Kindschaftssachen wird der Streitwert nach § 45 FamGKG auf 5.000,- € erhöht
Aufgrund des derzeit erhöhten Arbeitsaufkommens, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme per Mail.
Ihre Fachanwältin für Familienrecht Daniela Pergola