Trennen sich Paare, die gemeinsam einen Hauskredit aufgenommen haben, stellt sich häufig die Frage: Wer zahlt die Raten – und was passiert, wenn nur einer die Darlehensverbindlichkeiten bedient? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Beschluss vom 13. März 2024 (Az. XII ZB 243/23) eine wichtige Entscheidung getroffen: Zahlt ein Ex-Partner nach der Trennung allein die monatlichen Raten für ein gemeinsam aufgenommenes Immobiliendarlehen, kann er von dem anderen grundsätzlich die Hälfte erstattet verlangen.
Wichtig: Eine Anrechnung der Kreditverpflichtungen beim Kindesunterhalt ersetzt keine ausdrückliche Vereinbarung zur internen Kostenverteilung. Die gesamtschuldnerische Haftung bleibt bestehen – und damit auch der Ausgleichsanspruch.
Rechtsanwältin Daniela Pergola,
Ihre Fachanwältin für Familienrecht im Kreis Baden-Baden und Rastatt
