Zum 1. Januar 2019 wurde die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle geändert, um die Bedarfssätze der minderjährigen Kinder an die Mindestunterhaltsverordnung anzupassen.
Der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) beträgt ab 1.1.19 z.B. 354,- € statt bisher 348,- €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406,- € statt bisher 399,- €. Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag bei Anwendung der Tabelle.
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Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola
Fachanwältin für Familienrecht